Beim Leasing über den Arbeitgeber können die Kosten des Dienstrades per Gehaltsumwandlung
aus dem Bruttogehalt bestritten werden. Dank Abzug der Mehrwertsteuer, sowie reduzierter
Lohnsteuer und Lohnnebenkosten, sparen sowohl Arbeitgeber alsauch Arbeitnehmer.
Auch Selbsständige und Freiberufler können inzwischen vom Dienstrad-Leasing profitieren.
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